Erklärung zum B196 Führerschein
(entspricht 8 x 45 Minuten Unterricht) sowie
(entspricht 10 x 45 Minuten Fahrunterricht)
gleich 13,5 Zeitstunden
also insgesamt
18 Ausbildungstunden a 45 Minuten
Die Ausbildung
erfolgt ausschließlich in einer Fahrschule, deren Inhaber im Besitz einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 Fahrlehrergesetz ist.
Schulungsstoff:
Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens 4 Unterrichtseinheiten (siehe oben) und umfasst die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens 5 Unterrichtseinheiten (siehe oben). Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1und 2 Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Dies MUSS von der ausbildenden Fahrschule nachgewiesen und am Ende der Ausbildung dem Bewerber bescheinigt werden.
Klartext
Der Bewerber muss mindestens
4 x 90 Minuten (8 x 45 Minuten)
klassenspezifischen Thorieunterricht
und 10 Fahrstunden a 45 Minuten
Platztraining und Fahren der Grundfahraufgaben sowie nach Bedarf und Können Autobahn- und Überlandfahrten
absolvieren.
Schulungsfahrzeug
ENDWEDER du fährst mit einer unserer Maschinen (Schaltgetriebe) ODER du nutzt Dein eigenes Fahrzeug (z.B 125er Roller). Detaillierte Informationen dazu dann bei der Anmeldung.
richten sich nach den normalen Preisen der Klasse A1. Bei uns sind dies 60,- Euro pro Fahrstunde a 45 Minuten. Hinzu kommen 99 Euro Grundbetrag (Anmeldung, Theorieunterricht) sowie 28.60 Euro für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 auf dem Amt. Die Ausbildung erfolgt bei uns in gewohnt hoher Qualität.
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